WILLKOMMEN IN UNSEREM NACHHALTIGEN BLOG

in dem wir innovative Wege zur Verringerung unserer Umweltauswirkungen, zur Einführung umweltfreundlicher Praktiken und zur Förderung eines nachhaltigeren Lebensstils erkunden. Mit den Produkten von The Today Project können Sie bewusste Entscheidungen treffen, die nicht nur Ihre Haut pflegen, sondern auch zum Schutz unseres Planeten beitragen. Von den neuesten umweltfreundlichen Technologien bis hin zu praktischen Tipps für den Alltag - wir möchten Sie dazu inspirieren, etwas zu verändern. Begleiten Sie uns auf dieser Reise in Richtung Nachhaltigkeit und entdecken Sie, wie kleine Veränderungen zu großen Ergebnissen führen können!

Regulierung paola gugliotta Regulierung paola gugliotta

Ist die europäische Kosmetikregulierung ausreichend? Eine kritische Perspektive aus bewusster Formulierung

Die EU hat strenge Kosmetikgesetze, aber reichen sie aus? Wir untersuchen Lücken in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und Umweltauswirkungen aus der Perspektive einer sauberen Formulierung.

Obwohl die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 als einer der fortschrittlichsten Rechtsrahmen der Welt gilt, weist sie immer noch erhebliche Mängel auf. In diesem Dokument werden die wichtigsten Schwachstellen des derzeitigen Rechtssystems analysiert, insbesondere aus der Perspektive derjenigen von uns, die sich für saubere, verantwortungsvolle und evidenzbasierte Formeln einsetzen.

1. Bewertung der einzelnen Substanzen, keine realen Kombinationen

In der Verordnung wird die Sicherheit der einzelnen Inhaltsstoffe bewertet, ohne mögliche kombinierte oder kumulative Wirkungen - den so genannten "Cocktaileffekt" - zu berücksichtigen. Dieses Phänomen tritt auf, wenn mehrere Inhaltsstoffe, die für sich genommen sicher erscheinen mögen, im menschlichen Körper oder in der Umwelt zusammenwirken und unerwartete Wirkungen hervorrufen. Das Problem wird durch die tägliche Verwendung von Kosmetika noch verschärft: Eine Person kann täglich 6 bis 12 Produkte verwenden (Reinigungsmittel, Serum, Creme, Sonnenschutzmittel, Make-up, Parfüm, Deodorant usw.), die alle eine unterschiedliche chemische Zusammensetzung aufweisen. Eine kombinierte und wiederholte Exposition gegenüber diesen Stoffen, selbst in geringen Dosen, kann zu langfristigen kumulativen Wirkungen führen. Die derzeitigen Rechtsvorschriften schreiben jedoch keine Tests für solche Kombinationen vor und berücksichtigen auch nicht dieses realistische Expositionsszenario.

2. Begrenzter Fokus auf endokrine Disruptoren                                         

Derzeit gibt es keine endgültige Liste oder ein klares System zur Identifizierung und Beschränkung von hormonell wirksamen Chemikalien (EDCs) in Kosmetika. Trotz des zunehmenden wissenschaftlichen Konsenses über die Risiken, die von Stoffen wie BHT, bestimmten UV-Filtern und Phthalaten ausgehen, sind viele dieser Stoffe immer noch unter bestimmten Konzentrationsgrenzen gesetzlich zugelassen.

Diese Lücke wurde von spanischen Forschern kritisch untersucht, insbesondere in Andalusien, wo sich spezialisierte Labors auf Toxizität, öffentliche Gesundheit und Umweltexposition konzentrieren. Insbesondere Dr. Nicolás Olea, Professor für Radiologie und öffentliche Gesundheit an der Universität Granada, ist eine führende Stimme bei der Erforschung von endokrinen Disruptoren. Seine Forschungen zeigen, dass die kumulative Exposition gegenüber niedrig dosierten chemischen Gemischen - die häufig in Körperpflegeprodukten enthalten sind - ein Risikofaktor für hormonelle Störungen und chronische Krankheiten ist.

Oleas Arbeit und die anderer europäischer Wissenschaftler haben sich für strengere Regulierungsmaßnahmen und die Einbeziehung realer Expositionsszenarien in Sicherheitsbewertungen eingesetzt. Der Gesetzgebung für Kosmetika fehlt jedoch noch immer ein harmonisierter Mechanismus, um auf diese wachsende Zahl von Beweisen zu reagieren.

3. Toleranz für umstrittene Inhaltsstoffe                                                

Trotz zunehmender wissenschaftlicher Untersuchungen sind mehrere umstrittene Verbindungen gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 weiterhin in kosmetischen Mitteln zugelassen. Für diese Inhaltsstoffe gelten häufig Konzentrationsgrenzen oder spezifische Verwendungsbeschränkungen. Dennoch sind sie in den Rezepturen weiterhin zugelassen - selbst wenn es Hinweise auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gibt.

- Phenoxyethanol: Ein weit verbreitetes Konservierungsmittel, das oft als sicherere Alternative zu Parabenen angepriesen wird. Allerdings:

  • In Studien wurden Bedenken hinsichtlich einer möglichen Neurotoxizität bei hohen Dosen geäußert, insbesondere bei Säuglingen.

  • Außerdem kann es bei empfindlichen Personen zu Hautreizungen und Sensibilisierungen führen.

  • Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU lässt derzeit einen Anteil von bis zu 1 % zu, aber die Debatte über seine Verwendung geht weiter.

- Aluminiumverbindungen (z. B. Aluminiumchlorohydrat in Deodorants): Sie werden wegen ihrer schweißhemmenden Wirkung eingesetzt und blockieren die Schweißdrüsen. Aber:

  • Aluminium wurde im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Neurotoxizität und Brustkrebs untersucht, obwohl die Beweise nicht schlüssig sind.

  • Der SCCS kam zu dem Schluss, dass die Daten über die perkutane Absorption unzureichend sind, was zu anhaltenden Bedenken hinsichtlich der chronischen Exposition in empfindlichen Bereichen wie den Achselhöhlen führt.

- Formaldehydabspalter (z. B. DMDM-Hydantoin, Imidazolidinylharnstoff): Dies sind Konservierungsmittel, die langsam Formaldehyd freisetzen, ein bekanntes Karzinogen und Sensibilisierungsmittel.

  • Obwohl Formaldehyd selbst in Kosmetika verboten ist, sind diese langsam freisetzenden Verbindungen unter strengen Grenzwerten weiterhin erlaubt.

  • Sie sind ein häufiger Auslöser von Kontaktdermatitis und stehen unter zunehmendem Druck der Gesetzgeber und Verbraucher.

- Bestimmte UV-Filter (z. B. Octinoxat, Oxybenzon): Sind in Sonnenschutzmitteln und Hautpflegeprodukten weiterhin zugelassen, da sie UVB-Strahlung blockieren. Allerdings:

  • In Tierversuchen mit Störungen des Hormonsystems und Schädigung von Korallenriffen in der Meeresumwelt in Verbindung gebracht.

  • In Ländern wie Hawaii und Palau aus Umweltschutzgründen verboten, in der EU jedoch innerhalb strenger Höchstkonzentrationen weiterhin erlaubt.

4. Auswirkungen auf die Umwelt: eine wichtige ungelöste Frage                                   

Einer der größten blinden Flecken in der derzeitigen Kosmetikverordnung ist die fehlende Umweltverträglichkeit. Während sich die EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in erster Linie auf die menschliche Gesundheit und die Produktsicherheit konzentriert, verlangt sie von den Kosmetikherstellern nicht, dass sie nachweisen, dass ihre Formulierungen biologisch abbaubar, nicht persistent oder sicher für aquatische Ökosysteme sind.

Diese Regelungslücke erlaubt die legale Verwendung von Inhaltsstoffen, die es nicht sind:

  • Sie sind biologisch nicht abbaubar, d. h. sie werden in der Umwelt nicht leicht abgebaut.

  • Persistent, d. h. sie verbleiben über lange Zeiträume im Boden oder im Wasser.

  • Bioakkumulativ, d. h. sie reichern sich mit der Zeit in lebenden Organismen an.

  • Sie sind aquatisch toxisch, d. h. sie schaden Meereslebewesen schon in geringen Konzentrationen.

Beispiele sind bestimmte UV-Filter (wie Octinoxat und Oxybenzon), Silikone (z. B. Cyclopentasiloxan), Mikroplastik und einige quartäre Ammoniumverbindungen, die in Haarspülungen und Konservierungsmitteln verwendet werden. Viele dieser Stoffe werden von Kläranlagen nicht gefiltert und gelangen direkt in Flüsse, Meere und Böden, was zu Wasserverschmutzung, Korallenbleiche oder hormonellen Störungen in der Tierwelt beiträgt.

Trotz des wachsenden Bewusstseins und der wissenschaftlichen Erkenntnisse sieht die Kosmetikverordnung keine Strafen oder Umweltauflagen für solche Stoffe vor - es sei denn, sie werden durch andere Rahmenregelungen, wie z. B. die Einstufung und Beschränkung von Stoffen, geregelt:

  • REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

  • CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)

  • EU Green Deal & Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (in Arbeit)

Kosmetika selbst werden jedoch nicht ganzheitlich auf ihre Umweltauswirkungen hin bewertet - im Gegensatz zu Waschmitteln, Farben oder Pestiziden, für die nach den jeweiligen Vorschriften ökotoxikologische Dossiers erforderlich sind.

Infolgedessen tragen viele alltägliche Körperpflegeprodukte - Shampoos, Pflegespülungen, Sonnenschutzmittel, Körperlotionen - stillschweigend zur chemischen Umweltverschmutzung bei, ohne dass die Marken verpflichtet wären, ihre Produkte neu zu formulieren oder die Umweltauswirkungen ihrer Inhaltsstoffe offenzulegen.

Diese Realität stellt die Idee der "sauberen Schönheit" in Frage, die sich oft auf die fehlenden Stoffe konzentriert (z. B. Parabene oder Sulfate), aber nicht unbedingt auf die Umweltpersistenz, die Toxizität für Wasserorganismen oder die Auswirkungen auf das Abwasser.

5. Mangelnde Transparenz bei Duftstoffen und Rückverfolgbarkeit                                 

Hinter den als "Parfum" oder "Aroma" aufgeführten Inhaltsstoffen können sich Dutzende - manchmal Hunderte - von Substanzen verbergen, von denen viele allergen oder potenziell toxisch sein können. Trotzdem sind Marken nicht gesetzlich verpflichtet, die vollständige Zusammensetzung ihrer Düfte offenzulegen, es sei denn, ein Bestandteil steht auf der Liste der deklarationspflichtigen Allergene, die in der EU geregelt ist.

Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, die Herkunft der Inhaltsstoffe anzugeben - ob sie petrochemisch, pflanzlich oder biotechnologisch hergestellt sind -, was die Möglichkeiten des Verbrauchers einschränkt, fundierte Entscheidungen zu treffen, die seinen persönlichen Werten oder Empfindlichkeiten entsprechen.

Obwohl synthetische Moleküle oft als "künstlich" kritisiert werden, sind sie in vielen Fällen weniger allergen und stabiler als natürliche Extrakte. Naturidentische oder im Labor synthetisierte Verbindungen können reiner und frei von Spurenallergenen oder Verunreinigungen sein, die in natürlichen Inhaltsstoffen (z. B. ätherischen Ölen), die komplexe Mischungen sind, vorkommen. Der toxikologische Ursprung vieler Reaktionen (Reizungen, Sensibilisierungen, endokrine Aktivität) ist jedoch nicht immer nachvollziehbar - zum Teil aufgrund der fehlenden vollständigen Offenlegung und der begrenzten Forschung zur kumulativen Exposition.

Darüber hinaus unterliegen Duftstoffe - insbesondere solche, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend ( CMR ) eingestuft sind - der Überprüfung gemäß Anhang II und III der EU-Kosmetikverordnung. Während einige von ihnen eingeschränkt oder verboten sind, werden andere unterhalb von Konzentrationsschwellenwerten weiter verwendet, was Bedenken hinsichtlich einer langfristigen Exposition bei niedrigen Dosen weckt.

Es gibt auch einen auffälligen Kontrast zwischen der Kennzeichnung von Kosmetika und der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung), die die Sicherheit von Chemikalien in Europa regelt. Würden für Kosmetika die gleichen Gefahrenpiktogramme gelten wie für Haushalts- oder Industrieprodukte (z. B. entzündlich, reizend, giftig), würden viele von ihnen alarmierende Symbole tragen. Die Kosmetikverordnung nimmt jedoch Produkte von der CLP-Kennzeichnung aus, obwohl sie oft Inhaltsstoffe mit regulierten chemischen Kategorien gemeinsam haben.

Diese Inkonsistenz schafft ein falsches Sicherheitsgefühl, denn das Fehlen von Gefahrensymbolen auf einem kosmetischen Mittel bedeutet nicht unbedingt, dass es risikofrei ist - es bedeutet lediglich, dass es unter einen anderen Rechtsrahmen mit weniger strengen Kommunikationspflichten fällt.

6. Verbot von Tierversuchen mit Ausnahmen                                                          

Zwar sind in der Europäischen Union Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse und Bestandteile gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und der Richtlinie 2003/15/EG verboten, doch gibt es bemerkenswerte Ausnahmen und Grauzonen, die die Integrität dieses Verbots beeinträchtigen:

  • Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) kann Tierversuche vorschreiben, um die Sicherheit von Chemikalien zum Schutz der Arbeitnehmer oder der Umwelt zu bewerten, auch wenn diese Stoffe später in Kosmetika enthalten sind.

  • Bei importierten Inhaltsstoffen aus Drittländern können immer noch Tierversuche durchgeführt werden, insbesondere in Ländern, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Europäische Marken, die in Länder exportieren, in denen Tierversuche vorgeschrieben sind (z. B. China), können ihre Produkte solchen Tests unterziehen , um die Vorschriften dieser Märkte zu erfüllen. Trotzdem behalten sie in der EU oft die Behauptung bei, dass ihre Produkte frei von Tierversuchen sind, da die Tierversuche nicht zum Zweck der EU-Marktzulassung durchgeführt werden.

Dies führt zu einer Gesetzeslücke: Unternehmen können den Status "nicht an Tieren getestet" in Europa beibehalten, auch wenn dieselben Produkte im Ausland an Tieren getestet werden. Für den Verbraucher sichtbare Zertifizierungen spiegeln diese grenzüberschreitenden Praktiken möglicherweise nicht immer wider, was zu einer irreführenden Wahrnehmung des Status "tierversuchsfrei" führt.

Infolgedessen entscheiden sich ethische Formulierer und bewusste Marken zunehmend dafür, Märkte oder regulatorische Wege zu meiden, die Tierversuche erfordern, und fordern vollständige Transparenz in allen Lieferketten.

7. Langsamer und reaktiver Aktualisierungsprozess                                                       

Einer der größten strukturellen Schwachpunkte der derzeitigen EU-Kosmetikverordnung ist die Langsamkeit und Reaktivität des Aktualisierungsprozesses. Die Aufnahme neuer Stoffe in die Listen mit Beschränkungen oder Verboten (Anhang II und III) dauert oft Jahre, selbst in Fällen, in denen es immer mehr wissenschaftliche Beweise für Risiken gibt.

Obwohl im Rahmen des REACH-Systems (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) mehr als 12 000 Stoffe aktiv überwacht werden, wird nur eine sehr geringe Anzahl von Stoffen im spezifischen Kontext der Kosmetikgesetzgebung bewertet und jährlich aktualisiert.

Das bedeutet, dass das System eher reaktiv als präventiv ist und dass die Wissenschaft oft schneller voranschreitet als die Regulierung. Bis ein Inhaltsstoff geprüft, diskutiert und schließlich eingeschränkt oder verboten wird, kann er bereits ein Jahrzehnt oder länger in Gebrauch sein.

Warum sind umstrittene Inhaltsstoffe weiterhin erlaubt?                                   

Denn nach geltendem EU-Recht:

  • Die Sicherheit wird isoliert bewertet, wobei der Schwerpunkt auf einzelnen Inhaltsstoffen und nicht auf den komplexen Kombinationen liegt, die in der Praxis verwendet werden.

  • Das System basiert auf einer schwellenwertbasierten Toxikologie, die davon ausgeht, dass eine Substanz unterhalb einer bestimmten Dosis sicher ist - ohne Berücksichtigung der kumulativen Exposition, der täglichen Wiederholung oder von Synergieeffekten.

  • Der Regulierungsprozess ist langsam und bürokratisch und erfordert umfangreiche Unterlagen, Konsultationen mit der Industrie und die Genehmigung durch den Ausschuss, wodurch sich die Reaktion auf neue Risiken verzögert.

Infolgedessen bleiben viele umstrittene Stoffe gesetzeskonform, selbst wenn sie wissenschaftliche, ökologische oder ethische Bedenken aufwerfen.

Bewusstes Formulieren geht weiter                                    

Infolgedessen bleiben viele umstrittene Stoffe gesetzeskonform, selbst wenn sie wissenschaftliche, ökologische oder ethische Bedenken aufwerfen. Marken, die mit Bewusstsein und Verantwortung formulieren, entscheiden sich dafür:

  • Antizipieren Sie die Regulierung, anstatt sie nur zu befolgen.

  • Vermeiden Sie Inhaltsstoffe mit ungelösten toxikologischen Profilen.

  • Setzen Sie sich für sauberere, sicherere und transparentere Rezepturen ein, auch wenn dies gesetzlich noch nicht vorgeschrieben ist.

Referenzen:

  1. Europäische Kommission - SCCS-Leitlinien 12. Revision (2023)

  2. Europäische Kommission - Verbot von Tierversuchen

  3. REACH-Verordnung und Tierversuche

  4. Cruelty Free International - Die Schlupflöcher in den weltweiten Behauptungen zur Grausamkeitsfreiheit

  5. ECHA - Endokrine Disruptoren unter REACH & CLP

  6. EU-Kosmetikverordnung - Anhang II und III

  7. ECHA - CMR-Stoffe in Verbraucherprodukten

  8. CLP-Verordnung - Europäische Chemikalienagentur

  9. Forschung von Dr. Nicolás Olea - Universität von Granada

  10. Endocrine Society - EDCs und die menschliche Gesundheit

  11. UNEP - Umwelt- und Gesundheitseffekte von synthetischen Kosmetika (2024)

  12. ECHA - Endokrine Disruptoren unter REACH & CLP

  13. OECD - Umweltverträglichkeitsprüfung von Chemikalien (2021)

  14. Plastic Soup Foundation - Versteckte Kunststoffe in Kosmetika (2022)

  15. Europäische Kommission - SCCS-Stellungnahmen und Aktualisierungen (Mai 2023)

  16. PMC - Die dunkle Seite der Schönheit: eine eingehende Analyse (2024)

  17. Butylparaben - SVHC-Einstufung (ECHA)

Mehr lesen